Mit dem Ende des Gesundheitsnotstands kündigt das Kulturministerium an, dass sich ab dem 1. April 2022 der Zugang zu Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen ändern wird.
Für den Zugang zu Museen, archäologischen Parks, Ausstellungen, Archiven, Bibliotheken und anderen Kultureinrichtungen wird kein erweiterter oder einfacher grüner Pass mehr benötigt. Die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken bleibt jedoch bestehen.
Bei Kinos, Theatern und Konzerten muss zwischen Innen- und Außenveranstaltungen unterschieden werden. Vom 1. bis 30. April 2022 ist für die Teilnahme an Aufführungen in Innenräumen der Besitz eines so genannten erweiterten grünen Ausweises und die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken erforderlich. Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, ist ebenfalls vom 1. bis 30. April der Besitz des grünen Basisausweises und die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken erforderlich.
Ab 1. April kein grüner Ausweis mehr für Museen und Ausstellungen, aber nicht für Aufführungen in Kinos und Theatern |
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