40 Millionen Euro für Museen, Kinos, Theater und Konzerthäuser gegen die Auswirkungen der hohen Rechnungen


Vierzig Millionen Euro für Theater, Kinos, Konzertsäle, Museen und für Kulturinstitute und -einrichtungen, die im vergangenen Jahr unter den steigenden Strom- und Gasrechnungen gelitten haben. Minister Sangiuliano unterzeichnet das Dekret.

Kulturminister Gennaro Sangiuliano hat ein Dekret unterzeichnet, mit dem die Auswirkungen der hohen Stromrechnungen gemildert werden sollen.

"Vierzig Millionen für Theater, Kinos, Konzertsäle, Museen, Kulturinstitute und Veranstaltungsorte, die im vergangenen Jahr unter den steigenden Strom- und Gasrechnungen gelitten haben“, erklärte der Minister. ”Eine Maßnahme für diese Sektoren, die eine sehr wichtige kulturelle Dienstleistung erbringen und die durch die Energiekrise nach der Pandemie und dem Krieg in der Ukraine auf eine harte Probe gestellt wurden. Es handelt sich um eine grundlegende Unterstützung, um das Risiko von Schließungen und damit eine Verringerung des kulturellen Angebots zu vermeiden, aber auch dasmögliche Risiko eines Anstiegs der Eintrittspreise, was unweigerlich die Teilnahme des Publikums beeinträchtigen und die ersten Anzeichen einer Erholung gefährden würde".



15 Millionen Euro gehen an Theater und Konzertsäle, 15 Millionen an Kinos, 10 Millionen an Museen, archäologische Stätten, Parks und monumentale Komplexe, sowohl öffentliche (die nicht dem Kulturministerium gehören) als auch private.

Die Subvention wird dazu verwendet, den Anstieg der Kosten für die Strom- und Gasversorgung im Jahr 2022 im Vergleich zu den Rechnungen vor der Pandemie auszugleichen. Die Beträge werden im Verhältnis zur Differenz zwischen den im Jahr 2022 im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2019 anfallenden Versorgungskosten anerkannt, wie sie aus den den angenommenen Anträgen beigefügten Rechnungen hervorgehen.

Die Interessenten müssen nicht nur ihren Sitz in Italien haben und ihre Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig entrichten, sondern auch bestimmte Anforderungen erfüllen.

Theater und Konzertsäle:

Förderfähig ist der Eigentümer oder derjenige, der ein oder mehrere in Betrieb befindliche Theater mit einer Kapazität von mindestens 80 Plätzen ständig verwaltet und im Jahr 2022 eine durch entsprechende Unterlagen nachgewiesene Mindestanzahl von Aufführungen (mindestens 40 Theatervorstellungen oder 15 Konzerte) organisiert hat.

Kinos:

Im Jahr 2022 müssen in dem Saal, für den der Zuschuss beantragt wird, mindestens 250 Aufführungen stattgefunden haben.

Museen, archäologische Stätten, Parks und monumentale Komplexe:

Sie müssen nachweisen, dass sie im Jahr 2022 mindestens 24 Stunden pro Woche oder, im Falle einer saisonalen Öffnung, an mindestens 160 Tagen für die Öffentlichkeit geöffnet sind.

Innerhalb von 10 Tagen nach der Registrierung des Dekrets durch die Kontrollorgane veröffentlichen die zuständigen MiC-Generaldirektionen (Live-Show, Kino und audiovisuelle Medien, Museen) auf ihren jeweiligen Websites eine spezielle Mitteilung mit den Verfahren und Fristen für die Einreichung der entsprechenden Anträge.

40 Millionen Euro für Museen, Kinos, Theater und Konzerthäuser gegen die Auswirkungen der hohen Rechnungen
40 Millionen Euro für Museen, Kinos, Theater und Konzerthäuser gegen die Auswirkungen der hohen Rechnungen


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