Heute wurde in Berlin in Anwesenheit des Kulturstaatsministers Gennaro Sangiuliano, der deutschen Kulturstaatsministerin Claudia Roth und des italienischen Botschafters in Berlin, Armando Varricchio, ein Abkommen über die Rückgabe von 25 Objekten italienischer Provenienz unterzeichnet, die der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) unter dem Vorsitz von Hermann Parzinger gehören und derzeit im Alten Museum in der Abteilung Klassische Altertümer ausgestellt sind.Stiftung Kulturelles Erbe Pre ußens (SPK) unter dem Vorsitz von Hermann Parzinger, die derzeit im Alten Museum in der Sammlungsabteilung für klassische Altertümer ausgestellt ist. Die Vereinbarung ist das Ergebnis der engen Zusammenarbeit zwischen dem italienischen und dem deutschen Kulturministerium, der Stiftung und dem Berliner Museum bei der Bewertung und Provenienz von Kulturgütern aus illegalen Ausgrabungen oder Raubgrabungen, wobei der Weg der archäologischen Sammlungen von ihrer Entdeckung bis zu ihrem Einzug in die Ausstellungsräume verfolgt wird.
So kehrt eine kostbare Grabausstattung apulischer Provenienz, bestehend aus 14 Vasen und zehn dekorierten Tellern, sowie das Fragment eines Freskos aus einer Villa in Boscoreale nach Italien zurück.
Für einundzwanzig der fünfundzwanzig Gegenstände haben die zuständigen Justizbehörden, d. h. die Staatsanwaltschaften von Rom und Foggia, letztere vertreten durch die stellvertretende Staatsanwältin Rosa Pensa, im Anschluss an die Ermittlungen der Carabinieri für den Schutz des kulturellen Erbes ein Gerichtsverfahren eingeleitet und Beschlagnahmebeschlüsse erlassen. Die deutschen Justizbehörden haben die Vollstreckung der von der Staatsanwaltschaft Rom erlassenen Verfügungen bisher mit der Begründung abgelehnt, dass das Recht des Alten Museums auf Verteidigung nicht gewahrt wurde, da es nicht die Möglichkeit hatte, an der Anhörung teilzunehmen, die zu der Einziehungsverfügung führte.
In Anbetracht der Bereitschaft der Stiftung Preußische Museen, die Artefakte zurückzugeben, wurde außerdem ein Kooperationsabkommen ausgehandelt, das nach dem Vorbild von Abkommen mit anderen ausländischen Museen vorsieht, dass eine Reihe von Artefakten, darunter zwei aus dem Archäologischen Nationalmuseum von Neapel und zwei aus den Archäologischen Parks von Paestum und Velia, für vier Jahre (einmal verlängerbar) an das deutsche Museum ausgeliehen werden.
“Es handelt sich um archäologische Funde, die von Experten als sehr wichtig angesehen werden”, sagte Kulturminister Gennaro Sangiuliano. Wir haben intensive diplomatische Bemühungen unternommen, um sie nach Italien zurückzubringen. Ich danke der deutschen Regierung, dass sie die Regeln respektiert hat. Wir werden weiter daran arbeiten, das, was illegal im Ausland gelandet ist, nach Hause zu bringen.
“Diese Rückführung ist ein deutliches Beispiel für die Wirksamkeit des Kulturgutschutzes in Deutschland und Europa”, sagte die deutsche Kulturstaatsministerin Claudia Roth. “Die heutige Rückführung unterstreicht die tiefe Bedeutung des Schutzes, d.h. der Identifizierung und des Schutzes von Kulturgut vor Plünderung, Raub, Schmuggel und illegalen Ausgrabungen. Ebenso wichtig ist die enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien in diesem Bereich: Kein anderes Land hat bisher so viele Rückgaben von illegal gehandelten Kulturgütern erhalten wie Italien”.
“Die Unterzeichnung des Abkommens mit dem SPZ ist ein Beispiel für die Kulturdiplomatie und zeigt, wie notwendig die kooperative Arbeit der Institutionen beider Länder für den Schutz und die Aufwertung unseres kulturellen Erbes ist”, fügte der Generalsekretär des Kulturministeriums Mario Turetta hinzu, der das Abkommen für das Ministerium unterzeichnete.
25 gestohlene Objekte aus dem Alten Museum in Berlin werden an Italien zurückgegeben: Vereinbarung unterzeichnet |
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