Zwang oder freier Verkehr? Wie der Staat mit Kunstwerken auf dem Markt umgeht


Ein Kunstwerk durch eine Einschränkung schützen oder es auf dem freien Markt zirkulieren lassen? Dies ist eine der kompliziertesten Fragen, mit denen ein Staat heute im Bereich des kulturellen Erbes konfrontiert ist. Ein Artikel über die Gründe des Staates, die Gründe des Marktes und die Kriterien, die bei den Entscheidungen zugrunde gelegt werden sollten.

Sollte man ein Kunstwerk durch eine Einschränkung des kulturellen Interesses bewahren oder das Werk auf dem freien Markt zirkulieren lassen? Dies ist eine der kompliziertesten Fragen, mit denen sich ein Staat heute im Bereich des kulturellen Erbes auseinandersetzen muss, und die Entscheidungen lösen oft Kontroversen in die eine oder andere Richtung aus: Zum Beispiel, weil ein Staat die Verbreitung eines Kulturguts, das vielleicht für seine öffentlichen Sammlungen nicht wesentlich ist, blockiert hat, indem er eine Beschränkung auferlegt hat, die verhindert, dass das Werk die Landesgrenzen verlässt (mit der Folge, dass es von im Ausland lebenden Personen nicht mehr erworben werden kann und somit an Wert verliert), oder weil er im Gegenteil ein für die nationalen Sammlungen wichtiges Werk durch die Finger schlüpfen ließ.

Ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz des kulturellen Erbes eines Landes und dem freien Warenverkehr zu finden, ist folglich die Aufgabe einer weiterentwickelten Kulturgütergesetzgebung: In den nächsten Tagen werden wir auf diesen Seiten sehen, wie die für den Kunstmarkt wichtigsten westlichen Länder oder solche mit einem bedeutenden kulturellen Erbe sich dieser Aufgabe gestellt haben und stellen. Heute, in diesem Artikel, werden wir sehen, aus welchen Gründen ein Staat beschließen kann, ein Werk einzubehalten, indem er eine Beschränkung auferlegt und somit verhindert, dass das Werk seine nationalen Grenzen verlässt (normalerweise wird die Beschränkung auch auferlegt, um dem Staat zu ermöglichen, sein Vorkaufsrecht auszuüben: in einigen Ländern wird auch eine Frist auferlegt, um dem Staat zu ermöglichen, sein Angebot zu machen), oder warum er im Gegenteil beschließen kann, es auf dem freien Markt zirkulieren zu lassen. Und wir sehen auch, nach welchen Kriterien die Entscheidungen getroffen werden sollten.

Die Notwendigkeit, Regeln für die Ausfuhr festzulegen, ergibt sich aus dem besonderen Charakter von Kunstwerken: Es handelt sich nämlich um Objekte, die ein einzigartiges Merkmal aufweisen, d.h. einerseits stellen sie ein Gut dar , das einen wirtschaftlichen Wert hat, also eine Ware, andererseits haben sie aber auch einen historischen, künstlerischen und kulturellen Wert, der auch für das Land, in dem sich das Werk befindet, von großer Bedeutung sein kann. Der Grund dafür ist, dass das Kunstwerk einen Teil der Geschichte des Landes erzählen kann, dass es ein einzigartiges Objekt sein kann, dessen Entzug den Verzicht auf ein grundlegendes und einzigartiges Stück der eigenen Geschichte bedeuten würde, oder dass es für das Verständnis eines Kontextes relevant ist, oder sogar, weil es immer mit einem bestimmten Ort verbunden war: Es kann viele Gründe geben, warum ein Staat ein Interesse daran haben kann, ein Kunstwerk zu behalten.

Ein Stand auf der Messe Modenantiquaria, Mailand (2024)
Ein Stand auf der Messe Modenantiquaria, Mailand (2024)
Ein Stand auf der Messe Modenantiquaria, Mailand (2022)
Ein Stand auf der Modenantiquaria-Messe, Mailand (2022)
Ein Stand auf der Amart-Messe, Mailand
Ein Stand auf der Messe Amart, Mailand (2023)

Die Gründe des Staates: Warum ein Kunstwerk aufbewahren?

Der Verbleib eines bedeutenden Kunstwerks im Land ist ein Mittel, um sicherzustellen, dass die Bürger Zugang zu ihren kulturellen und historischen Wurzeln haben und diese erkennen können. Die Verlagerung von Kunstwerken ins Ausland könnte diese Verbindung zur Vergangenheit schwächen und das nationale Erbe fragmentieren. Der Verbleib von Kunstwerken im eigenen Land ermöglicht es einem Staat daher, sein künstlerisches und kulturelles Erbe aufzuwerten. Die erhaltenen Kunstwerke können in öffentlichen Museen ausgestellt werden und tragen so zur kulturellen Bildung der Bevölkerung und zur Bereicherung des Kulturtourismus bei. Der Kulturtourismus ist für viele Länder eine wichtige Einnahmequelle, und ein wertvolles Kunstwerk kann zu einer zentralen Attraktion werden.

Doch wenn ein Kunstwerk exportiert wird, besteht die Gefahr, dass es nie wieder in sein Herkunftsland zurückkehrt. Dies kann zum dauerhaften Verlust von Kunstwerken von großer historischer oder kultureller Bedeutung führen, die in Privatsammlungen im Ausland landen und für die Öffentlichkeit unzugänglich werden. Die Aufbewahrung eines Kunstwerks verhindert diese Zerstreuung und gewährleistet, dass das kulturelle Erbe intakt und zugänglich bleibt. Viele Kunstwerke haben auch einen historischen Wert, der über ihren ästhetischen oder finanziellen Wert hinausgeht. Mit anderen Worten: Sie repräsentieren entscheidende Momente in der Geschichte eines Landes, bedeutende Ereignisse oder sind mit wichtigen historischen Persönlichkeiten verbunden. Der Staat kann beschließen, diese Werke aufzubewahren, um sicherzustellen, dass die Geschichte des Landes und das kollektive Gedächtnis erhalten bleiben und an künftige Generationen weitergegeben werden.

Staaten können Kunstwerke auch behalten, um die Sammlungen ihrer kulturellen Einrichtungen und Museen zu unterstützen und zu bereichern. Diese Einrichtungen spielen eine grundlegende Rolle bei der Erhaltung, Erforschung und Verbreitung des kulturellen Erbes. Wenn wichtige Kunstwerke im Land verbleiben, können diese Einrichtungen eine reichhaltigere und umfassendere kulturelle Bildung anbieten.

Kunstwerke können auch besser erforscht werden, wenn sie für Forscher und Akademiker aus der ganzen Welt zugänglich sind. Die Bereitstellung von Kunstwerken als öffentliches Eigentum kann ihre Erforschung in verschiedenen akademischen Kontexten erleichtern und so zu neuen Entdeckungen und einem besseren Verständnis des kulturellen Erbes führen. Dieser Ansatz kann auch die internationale Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und Institutionen anregen.

Stand auf der Flashback-Messe, Turin (2018)
Stand auf der Flashback-Messe, Turin (2018)
Stand auf der Biennale Internazionale d'Antiquariato in Florenz (2018)
Stand auf der Biennale Internazionale d’Antiquariato, Florenz (2018)
Stand auf der Nationalen Antiquitätenmesse, Sarzana (2023)
Stand auf der Nationalen Antiquitätenausstellung, Sarzana (2023)

Die Gründe des Marktes: Warum das Werk frei zirkulieren lassen?

Auf der anderen Seite gibt es aber auch gute Gründe, den Handel mit Kunstwerken zu fördern . Erstens geht es darum, den Markt zu beleben. Der Kunstmarkt kann einen bedeutenden Einfluss auf die Wirtschaft haben, indem er durch Verkäufe, Auktionen und Sammlungen Einnahmen generiert. Wenn Kunstwerke in Umlauf gebracht werden, kann dies die Wirtschaftstätigkeit anregen, den Handel fördern und Investitionen anziehen.

Ein lebendiger Kunstmarkt kann auch das Wachstum des Kultur- und Kreativsektors fördern, was sich positiv auf die nationale Wirtschaft auswirkt. Darüber hinaus kann die Verbreitung eines Kunstwerks auf dem internationalen Markt seine weltweite Sichtbarkeit und Anerkennung erhöhen. Kunstwerke, die auf Reisen gehen und in verschiedenen Ländern ausgestellt werden, können einen größeren Bekanntheitsgrad erreichen und dazu beitragen, die Kunst und Kultur eines Landes über seine Grenzen hinaus bekannt zu machen. Dies kann zu einer größeren Wertschätzung und Förderung des nationalen Kulturerbes auf globaler Ebene führen. Auch der Verkauf von Kunstwerken kann den Eigentümern und dem Markt erhebliche Einnahmen bescheren.

Für Museen und Kultureinrichtungen kann der Verkauf bestimmter Werke eine Strategie sein, um Mittel für den Erwerb neuer Werke, für die Konservierung, für Bildungsprojekte und ganz allgemein für alle Aktivitäten des Museumslebens zu beschaffen. Dieser Ansatz kann auch zur Finanzierung von Kultur- und Erhaltungsprojekten beitragen, die der Gemeinschaft zugute kommen. Der Verkauf von Werken aus Museumssammlungen, das so genannte Deakzessionieren, ist jedoch nur in einigen Ländern erlaubt: In den Vereinigten Staaten beispielsweise ist dies eine gängige Praxis, während in Italien das Deakzessionieren an öffentliche Museen nicht erlaubt ist.

Darüber hinaus kann ein Staat, der nicht zu stark in den Markt eingreift, dafür sorgen, dass das private Sammeln gefördert wird, das ebenfalls eine wichtige Rolle für die Erhaltung und Aufwertung von Kunstwerken spielen kann. Private Sammler geben oft beträchtliche Summen für den Erwerb, die Pflege und die Restaurierung von Kunstwerken aus und tragen so zu deren Erhaltung bei. Darüber hinaus kann privates Sponsoring finanzielle Mittel bereitstellen, die Museen und Galerien bei der Verbesserung ihrer Sammlungen und Dienstleistungen unterstützen. Und manchmal werden private Sammlungen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dann ist da noch die Frage der privaten Eigentumsrechte, ein Grundprinzip in allen westlichen Rechtsordnungen. Die Eigentümer von Kunstwerken haben das Recht zu entscheiden, was mit ihrem Eigentum geschehen soll, einschließlich der Möglichkeit, es zu verkaufen. Die Staaten müssen dieses Recht respektieren, und ihr Eingreifen zur Beschränkung der Verbreitung eines Vermögensgegenstands, der einer Privatperson gehört, sollte darauf abzielen, so weit wie möglich ein Gleichgewicht zwischen der Erhaltung des kulturellen Erbes und der Achtung der individuellen Rechte zu gewährleisten.

Darüber hinaus kann das Belassen von Kunstwerken auf dem Markt den internationalen Handel fördern und ausländische Investitionen anziehen. Auktionshäuser und globale Kunstmärkte sind Orte, an denen Werke von Sammlern und Investoren aus der ganzen Welt gekauft und verkauft werden können. Dieser Kapitalfluss kann für den Kultur- und Kreativsektor von Vorteil sein, da er zu Wirtschaftswachstum und globaler Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann.

Die Entscheidung eines Staates, ein Kunstwerk auf dem Markt zu lassen oder es zu behalten, kann von einer Kombination wirtschaftlicher, kultureller, rechtlicher und praktischer Überlegungen beeinflusst werden. Während der Verbleib von Kunstwerken im Land dem Schutz und der Aufwertung des kulturellen Erbes dienen kann, kann die Möglichkeit, diese Werke auf dem internationalen Markt zirkulieren zu lassen, erhebliche Vorteile in Bezug auf die Wirtschaft, die weltweite Anerkennung und die Achtung der Eigentumsrechte bieten. Das Abwägen dieser Faktoren ist ein entscheidender Bestandteil der Verwaltung des kulturellen Erbes und des Kunsthandels.

Versteigerung bei Pandolfini
Auktion bei Pandolfini
Auktion bei Finarte
Auktion bei Finarte
Auktion von Il Ponte
Versteigerung im Il Ponte

Auf welcher Grundlage sollte ein Staat entscheiden, ob er ein Pfandrecht an einem Werk anlegt oder seine Verbreitung zulässt?

Die Entscheidung eines Staates, ein Kunstwerk einzufrieren und seine Ausfuhr zu verhindern, sollte auf einer Reihe genau definierter Kriterien beruhen, die die kulturelle, historische und praktische Bedeutung des Objekts widerspiegeln. Eines der wichtigsten Kriterien ist dabei diekulturelle oder historische Bedeutung des Kunstwerks selbst. Staaten neigen dazu, Werke zu bewahren oder zu binden, die Schlüsselelemente ihrer Kultur, Geschichte und Tradition darstellen. Das heißt, Werke, die bedeutende historische Ereignisse oder wichtige historische Persönlichkeiten dokumentieren, oder Objekte, die einen einzigartigen Aspekt der nationalen Kultur darstellen (oder natürlich der regionalen Kultur: die Einschränkung kann auch Werke betreffen, die vielleicht nicht von großer Bedeutung für das Land als Ganzes, aber von außergewöhnlichem Wert für eine Stadt, ein Gebiet oder eine Region sind), die anderswo nur schwer zu finden sind.

Dann gibt es noch das Kriterium desaußergewöhnlichen künstlerischen Wertes, d. h. Werke von bedeutenden oder besonders einflussreichen Künstlern, die als zu selten oder zu wertvoll angesehen werden, um exportiert zu werden. Werke, die eine hohe künstlerische Qualität aufweisen, Werke, die den Bereich der Kunst erneuert haben, oder Werke, die für das Verständnis des Weges eines Künstlers oder einer künstlerischen Bewegung grundlegend sind. Werke, die die Vervollständigung einer Sammlung gewährleisten, damit Kultureinrichtungen über eine vollständige und aussagekräftige Darstellung des Erbes verfügen. Werke, die, wenn sie in einem Museum ausgestellt werden, es dem Publikum ermöglichen, einen Künstler oder eine Bewegung besser zu verstehen, und deren Abwanderung ins Ausland folglich eine Lücke, einen Mangel in den nationalen Sammlungen verursachen würde. Darüber hinaus begünstigt die Aufbewahrung auch die akademische Forschung und Bildung, so dass ein vom Staat erworbenes Werk eine Garantie dafür bietet, dass es für Wissenschaftler, Forscher und Studenten zugänglich bleibt.

Ein weiteres Kriterium ist der Entstehungskontext, ein weiterer Faktor, der die Entscheidung für den Verbleib eines Kunstwerks beeinflussen kann. Werke, die einen direkten Bezug zu ihrem Herkunftsort oder zur nationalen oder regionalen Geschichte haben, werden oft als wesentlich für öffentliche Sammlungen angesehen. Es handelt sich also um Werke, die eine besondere Bedeutung für eine Gemeinschaft haben, oder um Werke, die dazu dienen, einen Kontext wiederherzustellen, der im Laufe der Zeit verloren gegangen war, oder um Objekte, die mit einer Sammlung, zu der sie gehörten, wiedervereint werden oder in ihr ursprüngliches Umfeld zurückkehren.

Schließlich darf das Kriterium der Seltenheit nicht unterschätzt werden : Wenn das Werk eines Künstlers auf den Markt kommt, der in den Museen eines Landes kaum vertreten ist, liegt es im Interesse des Staates, es zu erhalten. Es gibt bedeutende Künstler, die aufgrund ihrer Sammlungsgeschichte in privaten Sammlungen viel präsenter sind als in öffentlichen Museen, und in solchen Fällen kann ein Staat beschließen, eine Beschränkung zu erlassen. Die Seltenheit kann sich auch auf ein Thema beziehen, an dem ein Künstler selten oder nie gearbeitet hat und das daher in einer Museumsausstellung besser dargestellt werden könnte.

Dies sind die Kriterien, die in Italien per Gesetz festgelegt sind. In der Tat gibt es ein Ministerialdekret, DM 6. Dezember 2017 Nr. 537, über die Adressen für die Bewertung der Ausstellung des Zertifikats für den freien Verkehr (d.h. das Dokument, das in Italien die Möglichkeit der Ausfuhr eines Vermögenswerts garantiert), in dem sechs Kriterien festgelegt sind: künstlerische Qualität des Werks; Seltenheit (in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht); Relevanz der Darstellung; Zugehörigkeit zu einem historischen, künstlerischen, archäologischen, monumentalen Komplex und/oder Kontext; besonders bedeutendes Zeugnis für die Geschichte des Sammelns; relevantes Zeugnis aus archäologischer, künstlerischer, historischer, ethnografischer Sicht, von bedeutenden Beziehungen zwischen verschiedenen kulturellen Bereichen, auch ausländischer Produktion und/oder Herkunft. Jedes dieser Kriterien wird sorgfältig definiert: Die Qualität wird anhand der Kriterien “meisterhafte Ausführung”, “Ausdruckskraft” und “Erfindungsreichtum, Originalität” beurteilt, während die Seltenheit z. B. in Bezug auf den Autor des Werks (d. h. einen Künstler) zu betrachten ist.Die Seltenheit bezieht sich beispielsweise auf den Autor des Werks (d. h. einen Künstler, der in den nationalen Sammlungen wenig vertreten ist), die Art, die Chronologie, die Materialien und die Ausführungstechniken, den Grad der Präsenz in öffentlichen Sammlungen, die historisch-chronologische Relevanz oder den Wert als Prototyp, wenn es sich um Objekte aus der Geschichte der Wissenschaft, Technik und Industrie handelt. Relevanz der Darstellung“ bedeutet zum Beispiel, dass ein Werk in Bezug auf Ikonographie/Ikonologie ungewöhnlich ist, oder wenn es eine wichtige Dokumentation oder ein historisches Zeugnis darstellt. Ein Werk, das den Dialog oder den Austausch zwischen der künstlerischen, archäologischen oder anthropologischen Kultur Italiens und der übrigen Welt belegt, gilt als ”bedeutendes Zeugnis der Beziehungen zwischen verschiedenen Kulturkreisen".

Welche Werke sollten frei bleiben? Werke, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen, d. h. Werke, die im Vergleich zu anderen Werken des nationalen Kulturerbes keine große kulturelle, historische oder künstlerische Bedeutung haben, z. B. Werke von geringer Bedeutung oder Werke von Künstlern oder historischen Epochen, die im nationalen oder regionalen Kontext keine besonders starke Wirkung haben. Das Werk kann auch einen sehr hohen wirtschaftlichen Wert haben, aber es kann das Werk eines Künstlers sein, der in den nationalen Sammlungen bereits reichlich vertreten ist: Wenn der Erwerb daher die Gefahr einer Vervielfältigung birgt oder wenn es einen Überschuss an ähnlichen Werken gibt, ist es akzeptabler, die Ausfuhr zuzulassen.

Die Entscheidung eines Staates, ein Kunstwerk zu behalten, wird im Wesentlichen durch eine Kombination von kulturellen, historischen, künstlerischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien beeinflusst. Jeder Staat wählt einen Ansatz, der seine kulturellen Prioritäten und seine Politik widerspiegelt und versucht, den Schutz des kulturellen Erbes mit wirtschaftlichen Bedürfnissen und Markterwägungen in Einklang zu bringen. Dabei wird nicht immer die beste Lösung gewählt (wie die zahlreichen Kontroversen der jüngeren und älteren Vergangenheit zeigen): In diesem Bereich kommt es häufig zu schwerwiegenden Fehlern. Ein ausgewogener Ansatz zwischen der Erhaltung des kulturellen Erbes und den praktischen und wirtschaftlichen Erfordernissen ist für eine effiziente Verwaltung von Kunst- und Kultursammlungen unerlässlich, und in einem funktionierenden Staat erfordert dies Kenntnisse der Kunstgeschichte und der öffentlichen Sammlungen, das Fehlen von Vorurteilen gegenüber dem freien Markt, Büros mit kompetentem Personal und ein Arbeiten ohne Schwierigkeiten aufgrund von Personalmangel.


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