Italienische Kunstwerke zur Miete


Das Vereinfachungsgesetz der Regierung Letta enthält eine Maßnahme, die eine Konzession für die wirtschaftliche Verwertung italienischer Werke im Ausland vorsieht, die nicht ausgestellt werden

Unter den Neuerungen, die in dem gestern vom Ministerrat verabschiedeten Gesetzentwurf zur “Vereinfachung” vorgeschlagen werden, befindet sich ein Inhalt, der zumindest in den sozialen Netzwerken bereits erste Diskussionen ausgelöst hat und der (und das ist wenig, aber sicher) noch viele Diskussionen auslösen wird: die Möglichkeit fürItalien, staatliche Kulturgüter aus dem Land zu nehmen und sie gegen eine Gebühr für einen Zeitraum von zehn Jahren, der nur einmal verlängert werden kann (also für maximal zwanzig Jahre), dem Ausland zu überlassen. All dies ist in der Pressemitteilung zu lesen, die der Ministerrat auf der offiziellen Website der italienischen Regierung veröffentlicht hat(www.governo.it, während das Kommuniqué über diesen Link abgerufen werden kann). Im Einzelnen heißt es dort: “Die vorübergehende Verbringung von Kulturgütern, die nicht ausgestellt werden, aber aufgrund von Kulturabkommen mit ausländischen Museumseinrichtungen erforderlich sind, aus Italien ermöglicht eine Gegenleistung für die wirtschaftliche Nutzung dieser Güter für einen Zeitraum, der zehn Jahre nicht überschreiten darf”.

Es scheint überflüssig zu sagen, in wie vielen und welchen Punkten wir hier bei Finestre sull’Arte anderer Meinung sind. Da wir aber den Eindruck hatten, dass es bei Bekanntwerden der Nachricht Stimmen gab, die diese Maßnahme befürworteten, werde ich gleich erklären, warum wir nicht einverstanden sind. Zunächst einmal sei gesagt, dass die Tatsache, dass es sich um nicht ausgestellte Kulturgüter handelt, kein mildernder Umstand ist: Nur weil ein Kunstwerk nicht für die Öffentlichkeit sichtbar ist, bedeutet dies nicht, dass es eine ausreichende Bedingung ist, um es durch Vermietung im Ausland zu veräußern. Auch ein nicht ausgestelltes Kunstwerk hat viel zu erzählen, zu lehren, zu zeigen, und es ist eine in der Verfassung verankerte Aufgabe des Staates, sein künstlerisches Erbe zu schützen: Welche Form des Schutzes ist die Vermietung ins Ausland?

Dann wird in der Pressemitteilung ein Wort verwendet, das ich einfach nicht neben dem Begriff Kulturerbe sehen kann: das Wort “Ausbeutung”. Es ist wirklich traurig, dass ein Staat Kunstwerke als reines Material für wirtschaftlichen Nutzen betrachtet und nicht als Quelle von Schönheit, Emotionen, Bildung, Zivilisation, Erhabenheit. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass das Wort “Ausbeutung” inzwischen mehr negative als positive Konnotationen angenommen hat, so dass es sogar in der Wirtschaft sparsam verwendet wird: Es gibt die Ausbeutung von Kindern, die Ausbeutung von Prostituierten, die Ausbeutung von Arbeitern. Auch die Ausbeutung von Kulturgütern wird inzwischen von der Regierung sanktioniert.

Dann gibt es noch einen weiteren beunruhigenden Aspekt. Nehmen wir einmal an (ich weiß, ich glaube es nicht und wir glauben es auch nicht, aber bemühen wir uns...!), dass ein Kunstwerk nur als ein Objekt betrachtet wird, das zur finanziellen Bereicherung ausgebeutet werden kann. Wenn eine ausländische Museumsinstitution ein italienisches Kunstwerk mietet, ist es in Zeiten, in denen Kunst immer mehr zum Synonym für Marketing wird, schwer vorstellbar, dass die Anmietung des Werks aus Gründen der Nächstenliebe gegenüberItalien erfolgt. Vielleicht ist das betreffende Werk für eine Forschungsausstellung unentbehrlich, aber lassen wir dies für einen Moment beiseite, um uns auf den"kommerziellen" Aspekt zu konzentrieren, auch weil, ich wiederhole, einige die Maßnahme des Dekrets als positiv begrüßt haben, da sie darin eine Quelle finanzieller Gewinne für den Staat sehen. Eine ausländische Museumseinrichtung würde also zumindest eine Rendite erwarten. Das bedeutet, dass wir Italiener uns nicht nur nicht um die Aufwertung unseres Eigentums kümmern (es gegen Geld an irgendjemanden zu vermieten, bedeutet keine Aufwertung), sondern dass wir uns sogar für unfähiger als andere halten, einen wirtschaftlichen Nutzen aus Kunstwerken zu ziehen.

Ganz zu schweigen von der Dauer der Konzession: Zwanzig Jahre sind eine Zeitspanne, in der ein Bürger geboren wird, aufwächst, zur Schule geht und zu arbeiten beginnt. Einem italienischen Bürger wird gesagt, dass sich viele Kunstwerke, die auch ihm gehören, im Ausland befinden, weil sie für den italienischen Staat nur Objekte sind, die wirtschaftlich verwertet werden sollen.

Es ist nicht möglich, eine solche Maßnahme das gesamteGesetzgebungsverfahren durchlaufen zu lassen: Es wäre eine doppelte Niederlage für den Staat, sowohl in wirtschaftlicher als auch in bildungspolitischer Hinsicht. Wir appellieren daher an Minister Massimo Bray, der dafür sorgen kann, dass die Maßnahme in den kommenden Sitzungen gestrichen wird. Die Diskussion in den kommenden Tagen wird wahrscheinlich heftig sein: Es ist jedoch traurig festzustellen, dass keine Zeitung dieser Maßnahme einen ganzen Artikel gewidmet hat. Die einzige war Il Ghirlandaio mit einem Artikel unter der Überschrift Governo Letta: Grünes Licht für die Vermietung italienischer Kunstwerke im Ausland, für maximal 20 Jahre(hier der Link): Hut ab vor der Redaktion, aber die Zahlen geben einen Eindruck davon, wie die Medien in Italien die Kunst sehen. Stolz und stolz, wenn wir uns damit brüsten, dass “50, 60, 70 % des Weltkulturerbes Italien gehören”(ein kolossaler Unsinn, einer der vielen Mythen des italienischen Journalismus), und still, wenn wir über ernste Probleme sprechen müssen.


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