Die Folgen der ungezügelten Privatisierung (und Quagliariello) für das kulturelle Erbe der Menschheit


Die Magna-Carta-Stiftung unter dem Vorsitz von Gaetano Quagliariello hat Minister Franceschini einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der im Falle seiner Verabschiedung das System des kulturellen Erbes durch wilde Privatisierungen zerstören würde.

Es ist etwas, über das wenig gesprochen wurde (und das daher nur wenige Menschen kennen), aber diesen Dienstag hat die Stiftung Magna Carta unter dem Vorsitz des Ncd-Abgeordneten Gaetano Quagliariello in der Handelskammer von Rom in Anwesenheit des Kulturministers Dario Franceschini einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der die Rolle von Privatpersonen bei der Verwaltung der Kultur in Italien grundlegend überarbeiten soll. Die Nachricht wurde auf der Website der Stiftung veröffentlicht, wo auch der Text des vorgeschlagenen Gesetzes zu finden ist. Wir haben inzwischen erfahren, dass der Minister erklärt hat, dass er die Gründe für den Vorschlag teilt, und dass zwei Ncd-Senatoren, Laura Bianconi und Federica Chiavaroli, bereit sein sollen, ihn dem Senat vorzulegen.

Ich weiß nicht, wie viele Menschen in der Welt der Kultur diesen Vorschlag gelesen haben, der in seinem Bestreben, eine Neuordnung des Gesetzes über das kulturelle Erbe voranzutreiben, sehr beunruhigende Töne anschlägt, denn wenn er angenommen wird, wird er das System des kulturellen Erbes, wie wir es bisher kannten, auf den Kopf stellen und in der Tat das Ministerium für kulturelles Erbe und kulturelle Aktivitäten auf äußerst beunruhigende Weise schwächen. Es muss jedoch hinzugefügt werden, dass die Verabschiedung des Vorschlags zumindest im Moment unwahrscheinlich erscheint, auch weil Franceschini selbst erklärt hat, dass es “besser ist, Schritt für Schritt vorzugehen, ohne von einem Extrem ins andere zu fallen”: Es ist jedoch schon ziemlich alarmierend, dass es der Minister selbst war, der erklärt hat, dass er die Gründe für den Vorschlag der Magna Carta verstanden hat.



Gaetano Quagliariello
Gaetano Quagliariello

Gründe, die uns von Finestre sull’Arte alles andere als akzeptabel erscheinen. Es hat den Anschein, als wolle die Stiftung Privatpersonen die Möglichkeit geben, sich des Erbes zu bemächtigen, das allen gehört, und sich damit gegen die Hauptaufgabe des Ministeriums stellen: die Wahrung der Interessen des Schutzes, der Erhaltung (und folglich auch der Aufwertung) eines öffentlichen, d.h. allen gehörenden Erbes. Um es klar zu sagen: Privates Eingreifen wäre an sich nichts Schlechtes, im Gegenteil: Wo es dazu beitragen kann, die Geschicke des Erbes zu verbessern, ist es mehr denn je wünschenswert. Die Logik des privaten Sektors scheint jedoch nicht immer von Gründen des öffentlichen Nutzens diktiert zu werden, und es gibt viele Beispiele. Auf der anderen Seite der Barrikade ist der Staat gewiss nicht schuldlos: Wenn wir so weit gekommen sind, dann deshalb, weil das Ministerium und seine bisherigen Verantwortlichen jahrelang schwere Versäumnisse und grobe Fehler begangen haben. Aber konzentrieren wir uns auf den Vorschlag und gehen wir der Reihe nach vor.

Der Kernpunkt des Vorschlags ist folgender: Die Verwaltung des kulturellen Erbes soll “anderen gesellschaftlichen Subjekten als dem Staat und den lokalen Behörden” offen stehen, und folglich, so heißt es im Text, “werden diejenigen, die über Projekte, Forschung und Initiativen entscheiden, zwangsläufig einzig und allein der Verwaltungsrat der Einrichtung selbst sein”. Eine solche Annahme steht im Widerspruch zu dem, was ein paar Zeilen weiter oben im Vorschlag steht, nämlich: “Der Staat hat die Pflicht, Kulturgüter zu schützen, auch wenn sie sich in den Händen oder in der Nutzung anderer Verwaltungen oder Subjekte als des Ministeriums befinden”. Es fällt mir schwer zu verstehen, wie der Staat weiterhin seine Schutzarbeit gewährleisten kann, wenn der Verwaltungsrat der Einrichtungen, die die Güter verwalten, über deren Schicksal entscheidet, da Projekte, Forschung und Initiativen, die das kulturelle Erbe betreffen, nicht von Fragen des Schutzes getrennt werden können. Was an diesem Vorschlag falsch erscheint, ist die Annahme, von der diese Überlegungen ausgehen, d.h. der Wunsch, Anreize für den “Profit rund um das kulturelle Erbe” zu schaffen, damit das Erbe zu einer Quelle von “wirtschaftlicher Rentabilität” wird. In diesem Sommer haben wir auf unserer Website die Übersetzung eines Artikels von Anna Somers Cocks veröffentlicht, der in der Zeitschrift The Art Newspaper erschienen ist und in dem die Autorin klar feststellt, dass “selbst perfekt funktionierende Museen keinen Gewinn machen” und “fast keine Ausstellungen”. Denken wir an den Louvre, eines der Museen, die von den Befürwortern privater Eingriffe in die Museumsverwaltung am häufigsten zitiert werden: Das Jahresbudget des französischen Museums, des meistbesuchten der Welt, wird zu 50 % durch staatliche Mittel gedeckt. Zugegeben, ein Budget, das sich zu 50 % aus Eigenmitteln speist, ist eine beachtliche Summe (wenn man bedenkt, dass sich das Gesamtbudget auf rund 200 Millionen Euro beläuft): aber das reicht dem Louvre sicher nicht, um Gewinne zu erzielen. Im Jahr 2011 hatte der Louvre Einnahmen in Höhe von 94 Millionen Euro, zu denen noch die 116 Millionen Euro hinzukommen, die der französische Staat dem Museum zukommen lässt, um seine Ausgaben zu decken: 2013 beliefen sich allein die Personalkosten auf 108 Millionen Euro.

Und das alles aus einem ganz einfachen Grund: Der Zweck eines Museums ist es, zu bewahren, aufzuwerten und zu bilden, mit anderen Worten, Kultur zu machen und nicht Profit. Offensichtlich haben sich diejenigen, die diesen Vorschlag gemacht haben, diese Frage nicht gestellt. Und um dies zu überprüfen, genügt es, sich auf zwei Punkte des Vorschlags zu konzentrieren (um der Kürze willen überlasse ich dem Leser die vielleicht undankbare Aufgabe, über die anderen Punkte des Vorschlags nachzudenken). Der erste Punkt: Wir lesen in dem Vorschlag, dass nach Artikel 115 des Gesetzbuches ein weiterer Artikel eingefügt werden soll, der die Einrichtung von “privatrechtlichen Einrichtungen mit einem internen Budget vorsieht, die die Aufwertung und die wirtschaftliche Effizienz der von diesen Einrichtungen verwalteten Kulturstätten verbessern sollen”. Wir lesen auch, dass “das Ministerium eingreift, indem es sich wirtschaftlich im Verhältnis eins zu eins an dem beteiligt, was die Einrichtung alle drei Jahre deklariert, nach einer anfänglichen wirtschaftlichen Intervention, die vom Ministerium selbst beschlossen wird”. Übersetzt heißt das: Der Gesetzentwurf sieht die Gründung privater Unternehmen vor, die jedoch vom Ministerium großzügig finanziert werden (im Verhältnis eins zu eins zu dem, was das Unternehmen alle drei Jahre deklariert, und außerdem nach einer ersten wirtschaftlichen Intervention durch das Ministerium selbst). Auf der letzten Seite des Vorschlags heißt es jedoch in Bezug auf die Einnahmen, dass der Gesetzesentwurf den Artikel 110 des Gesetzbuchs folgendermaßen ändern will: “Wenn diese Einrichtungen [Kulturstätten, Anm. d. Red.], Orte oder einzelnen Güter unter der Leitung oder Verwaltung einer privatrechtlichen Einrichtung stehen, gehören die Einnahmen und Erlöse zum internen Haushalt, d. h. sie werden in die Verwaltungsfonds der Einrichtung selbst eingezahlt”. Kurzum, es handelt sich um das übliche Geschäftsmodell nach italienischem Vorbild: Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Investitionen (und natürlich die Hoffnung, dass die private Einrichtung keine Verluste macht). Ist das wirklich die Zukunft, die wir für unser kulturelles Erbe wollen?

Der zweite Punkt: Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass Privatpersonen mit dem kulturellen Erbe machen können, was sie wollen. Der Vorschlag sieht nämlich vor, Absatz 1 von Artikel 48 so zu ändern, dass dem Ministerium “die Befugnis zur Genehmigung der Ausleihe” von Gütern für Ausstellungen und Vorführungen entzogen wird, “mit Ausnahme der Werke, deren materielle Unversehrtheit durch ihre Verbringung ernsthaft gefährdet ist” (die Neuformulierung des Artikels sieht vor, dass “die Ausleihe aller öffentlichen Werke für Ausstellungen und Vorführungen keiner ministeriellen Genehmigung bedarf”, mit Ausnahme der Werke, “die das Ministerium aus Gründen des Schutzes oder des Anstands als nicht übertragbar oder nur nach Genehmigung übertragbar betrachtet”). Und auch hier sieht der Vorschlag die weitgehende Abschaffung von Artikel 21 vor, der den Abriss von Kulturgütern, ihre Verlagerung und die Zerstückelung von Sammlungen dem Ministerium unterstellt: Die Verlagerung von Gütern und die Zerstückelung von Sammlungen werden faktisch aus der Genehmigungspflicht herausgenommen. Die Gefahr dieses Vorschlags ist also eklatant. Er macht faktisch den Weg frei für die unverantwortliche Verlagerung von Kunstwerken (wenn dieser Vorschlag bereits Gesetz wäre, hätte beispielsweise die Venus von Sandro Botticelli in aller Ruhe in die Reggia di Venaria Reale wandern können, wie es diesen Sommer diskutiert wurde) und gibt grünes Licht für die Zerstörung von möglicherweise intakten und jahrhundertealten Sammlungen, denn wenn dieser Vorschlag angenommen wird, kann das Ministerium ihre Zerstückelung nicht mehr verhindern.

Und das alles ohne jeden objektiven Nutzen für die Gemeinschaft. So wie er formuliert ist, scheint es sich vor allem um einen ideologischen Vorschlag zu handeln. Die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Verbreitung von Ideen zur Wiederbelebung der Kultur und sogar die wirtschaftliche Verwertung des Erbes werden nicht dadurch gefördert, dass man die Vermögenswerte der Obhut des Ministeriums entzieht. Im Gegenteil, es bedarf intelligenter Strategien, um Synergien zwischen dem Staat und privaten Akteuren zu schaffen: Es würde genügen, wenn das Ministerium in die Lage versetzt würde, zu investieren (stattdessen haben wir seit 2008 nur Kürzungen erlebt, die den Haushalt des Ministeriums um mehr als eine halbe Milliarde Euro reduziert haben). Ich wiederhole: Privatpersonen sind nicht böse und ihr Eingreifen ist wünschenswert und heutzutage sogar notwendig. Privatpersonen können Leben in die Sache bringen, sie können sich mit neuen Ideen an der Debatte beteiligen, sie können die Entstehung von Tugendkreisen fördern, sie können die Qualität der Arbeit steigern. Aber Probleme werden nicht durch wilde Privatisierung gelöst, wie es die Magna Carta Stiftung mit dem kulturellen Erbe tun möchte. Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn diese Art der Privatisierung in anderen für uns alle lebenswichtigen Bereichen wie Bildung und Gesundheit durchgeführt würde. Sicherlich kann man sich vorstellen, dass dies keine gute Sache wäre. Und ich kann Ihnen versichern, dass es auch für das kulturelle Erbe nicht gut wäre.


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