Ministerium für Kultur, veröffentlichtes Auswahlverfahren für 518 Beamte. Alle Infos


Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens für die Einstellung von 518 nicht leitenden Angestellten im Ministerium für Kultur wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Alle Infos

Im Amtsblatt wurde die Ausschreibung für die Einstellung von 518 Vollzeitbeschäftigten ohne Führungsaufgaben veröffentlicht, die im Bereich III, Wirtschaftsposition F1, des Kulturministeriums (MiC), mit Ausnahme der Provinz Bozen, beschäftigt werden sollen. Im Einzelnen handelt es sich um 268 Archivare, 130 Bibliotheksbedienstete, 15 Restauratoren, 32 Architekten, 35 Kunsthistoriker, 20 Archäologen, 8 Paläontologen und 10 Demoethnoanthropologen.

Archivare und Archivarinnen sind für die Forschung und Katalogisierung, den Schutz und die Aufwertung von Archivgut und Dokumentensammlungen zuständig, indem sie Datenbanken, Kopien und Sicherheitsvertretungen für Konsultationen erstellen. Sie werden auch Lehr-, Vortrags- und Ausbildungstätigkeiten für Archivschulen durchführen, Bildungsprogramme konzipieren und durchführen sowie Publikationstätigkeiten und wissenschaftliche Veröffentlichungen vornehmen.



Die 130 Bibliotheksangestellten führen Tätigkeiten zur Identifizierung und Ermittlung der Merkmale und der Bedeutung von Buchbeständen und Sammlungen sowie aller analogen und digitalen Hilfsmittel durch, ebenso wie Studien-, Forschungs-, Verwaltungs-, Ausbildungs-, Valorisierungs-, Werbe- und Schutztätigkeiten im Zusammenhang mit Buch- und Dokumentenbeständen. Zu den Aufgaben gehören das Sammeln, Katalogisieren und Erschließen von Materialien sowie die Restaurierung von Beständen. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu beraten und wissenschaftlich zu unterstützen, und sie werden Publikationstätigkeiten im Bereich des Bibliothekswesens und verwandter Disziplinen durchführen.

Die 15 Konservatoren sind für die Instandhaltung und Restaurierung von Kulturgütern zuständig und beteiligen sich an der Ausbildung und Ausarbeitung von Projekten für die Instandhaltung von Gütern.

Die 31 Architekten werden Projekte zur Instandhaltung, Restaurierung, aber auch zur Konsolidierung von Ausgrabungen, zur Aufwertung und architektonischen Gestaltung sowie zur museografischen Gestaltung prüfen und bewerten; sie werden Gutachten erstellen und methodische Untersuchungen zu den Arten der Instandhaltung für die historischen und künstlerischen Aspekte des kulturellen Erbes durchführen.

Die 35 Kunsthistoriker werden Studien-, Forschungs-, Katalogisierungs-, Schutz-, Verwaltungs-, Aufwertungs- und Ausbildungstätigkeiten im Zusammenhang mit beweglichem und unbeweglichem Kulturerbe von historischem und künstlerischem Interesse durchführen. Sie leiten Strukturen, die nicht der Verwaltungsebene angehören, und koordinieren Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen; sie führen Inspektions- oder Bewertungstätigkeiten von besonderer Bedeutung durch. Sie prüfen und bewerten Instandhaltungs-, Restaurierungs- und Forschungsprojekte, die von Dritten vorgelegt werden, und überprüfen deren Zweckmäßigkeit und die ordnungsgemäße Ausführung der entsprechenden Arbeiten. Sie planen und prüfen Konservierungs-, Restaurierungs-, Valorisierungs-, Verlagerungs- und Handhabungsmaßnahmen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten bei der Durchführung der Arbeiten. Sie planen, leiten und führen Inventarisierungs- und Katalogisierungsarbeiten an den von ihnen betreuten Objekten durch, wobei sie auf die historisch-künstlerische Definition der Objekte achten. Sie kümmern sich um die Organisation und Verwaltung der Museen und führen Studien- und Forschungstätigkeiten zu den Methoden und Technologien der Instandhaltung, Konsolidierung und Restaurierung in den Labors und an den Standorten durch, wobei sie die Kompatibilität zwischen den historischen und künstlerischen Aspekten der Objekte, für die sie zuständig sind, und den Untersuchungs- und Erhaltungsmaßnahmen überprüfen. Sie beteiligen sich an der Ausarbeitung des Dreijahresprogramms für öffentliche Arbeiten im Hinblick auf Restaurierungs-, Schutz- und Aufwertungsmaßnahmen. Sie fungieren als technischer Berater, Sachverständiger und Gutachter. Sie planen, organisieren und koordinieren Veranstaltungen, Ausstellungen, Konferenzen und Seminare zu wissenschaftlichen und populären Zwecken und führen Bildungsprogramme durch, wobei sie auch didaktische, Ausbildungs- und Kommunikationsmaßnahmen durchführen. Schließlich werden sie die pädagogischen Dienste oder die didaktische Abteilung der Museen leiten und den kulturellen und wissenschaftlichen Inhalt der von den Konzessionären durchgeführten Bildungsaktivitäten überwachen; sie werden sich um die Publikationstätigkeit kümmern und Veröffentlichungen und wissenschaftliche Texte verfassen.

Die 20 Archäologiebeauftragten sind für die Untersuchung, die Forschung, die Katalogisierung, den Schutz, die Verwaltung, die Aufwertung und die Ausbildung von beweglichen und unbeweglichen Gütern von archäologischem Interesse zuständig, einschließlich der Unterwasserarchäologie und der präventiven Archäologie. Sie werden Ausgrabungs-, Konservierungs-, Restaurierungs- und Aufwertungstätigkeiten planen, leiten und prüfen.

Die 8 Paläontologen und die 10 Demoethnoanthropologen werden für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Schutz und der Erhaltung fossiler organischer Überreste bzw. für die Förderung des demoethnoanthropologischen Kulturerbes zuständig sein, wobei der Schwerpunkt auf Fragen der multiethnischen und multikulturellen Gesellschaften liegt.

Um an der Auswahl für die 518 Stellen im Kulturministerium teilnehmen zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Italienische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union; Alter von mindestens 18 Jahren; spezifischer Bildungsabschluss für jedes angegebene Berufsprofil; körperliche Eignung für die Ausübung des Amtes; Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte; kein Ausschluss von der aktiven politischen Wählerschaft; keine Entlassung oder Entlassung aus dem Dienst der öffentlichen Verwaltung.

Das Auswahlverfahren besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer mündlichen Prüfung und der Bewertung der Befähigungsnachweise.

Die Bewerbung für das Auswahlverfahren ist ausschließlich elektronisch einzureichen, und zwar durch digitale Authentifizierung und durch Ausfüllen des Bewerbungsformulars auf dem inPA-Portal unter http://www.inpa.gov.it/, nachdem man sich auf demselben Portal registriert hat. Die Online-Registrierung, das Ausfüllen und die Einreichung der Bewerbung müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt abgeschlossen sein. Alle Mitteilungen zum Auswahlverfahren, einschließlich des Zeitplans für die schriftliche und die mündliche Prüfung sowie deren Ergebnisse, erfolgen über das inPA-Portal.

Die Bewerbung muss bis spätestens 9. Dezember 2022 eingereicht werden.

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