Das neue Auswahlverfahren des Ministeriums für kulturelles Erbe, Aktivitäten und Tourismus zur Einstellung von 500 nicht leitenden Angestellten im Bereich der Aufsichts-, Überwachungs- und Empfangsdienste (zweiter Funktionsbereich, Gehaltsgruppe F1, Vollzeit und unbefristet) wurde im Amtsblatt veröffentlicht (Nummer 15 der Sonderreihe “Auswahlverfahren” vom 21. Februar). Das Auswahlverfahren betrifft im Einzelnen 21 Arbeitnehmer für die Abruzzen, 11 für die Basilicata, 24 für Kalabrien, 71 für Kampanien, 39 für die Emilia Romagna, 10 für Friaul-Julisch Venetien, 97 für Latium, 18 für Ligurien, 41 für die Lombardei, 7 für die Marken, 10 für Molise, 20 für Piemont, 24 für Apulien, 14 für Sardinien, 49 für die Toskana, 3 für Trentino-Südtirol, 12 für Umbrien, 29 für Venetien. Dreißig Prozent der für das Auswahlverfahren zur Verfügung stehenden Plätze sind Freiwilligen vorbehalten, die einen Kurzzeit- und Voraburlaub bei den Streitkräften genommen haben und ohne Fehler entlassen wurden, sowie Freiwilligen, die einen unbefristeten Dienst geleistet haben, zweijährigen Reserveoffizieren und Reserveoffizieren, die ihren Dienst ohne Fehler beendet haben.
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren ist ein Hauptschulabschluss. Die Auswahl erfolgt ausschließlich durch die territorial zuständigen Arbeitsämter, in deren Räumlichkeiten der Arbeitnehmer nach der Reihenfolge der beim Arbeitsamt selbst bestehenden Rangliste Dienst tun muss. Folglich müssen die Interessenten keine Bewerbungen an MiBACT schicken: Die Arbeitsämter leiten die Verfahren zur Erstellung der Rangliste ein. Nach Eingang der Bewerbungen der in den Listen der Arbeitsämter eingetragenen und am Verfahren interessierten Bewerber veröffentlichen die Arbeitsämter innerhalb von fünfundvierzig Tagen nach Beginn der Verfahren zur Bildung der Ranglisten diese.
Nach der Veröffentlichung der Ranglisten rufen die regionalen Sekretariate von MiBACT die Bewerber zu den Eignungstests auf, und zwar in der Reihenfolge der Ranglisten und unter Angabe der Tage und Orte der Tests. Der Auswahltest besteht aus einem Gespräch, in dem festgestellt werden soll, ob die Bewerber über gute Grundkenntnisse verfügen, ob sie in der Lage sind, mittelschwere Arbeitsprobleme selbständig im Rahmen vorgegebener externer Modelle mit mehreren Lösungsmöglichkeiten zu lösen, ob sie über Grundkenntnisse der englischen Sprache verfügen und ob sie daher in der Lage sind, den Beruf des “Operators for custody, surveillance and reception” zu erlernen. Die Bewerber werden von Ausschüssen beurteilt, die sich aus einem Manager als Vorsitzenden und zwei Experten für die von der Auswahl betroffenen Themen zusammensetzen.
Am Ende des Verfahrens werden die Bewerber entsprechend der im nationalen Tarifvertrag für den Sektor Zentrale Funktionen vorgesehenen Disziplin in dem Profil “Operatore alla custodia, vigilanza e accoglienza”, Gehaltsgruppe F1 von MiBACT, eingestellt. Alle Informationen entnehmen Sie bitte der im Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung.
Ministerium für Kultur stellt 500 weitere Empfangsassistenten über Arbeitsämter ein |
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