Der Koordinierungstisch der Akronyme des Archäologiesektors, eine Gruppe, die die öffentliche Verwaltung, Berufe und Unternehmen vertritt und sich aus neun Verbänden zusammensetzt (ANA - Nationaler Verband der Archäologen; API - Archäologen im öffentlichen Dienst; ARCHEOIMPRESE - Verband der archäologischen Unternehmen; ASSOTECNICI - Nationaler Verband der Techniker für das Kulturerbe; CIA - Italienischer Verband der Archäologen; CNA - Nationaler Verband der Handwerker und p.m.i.; FAP - Federazione Archeologi Professionisti; LEGACOOP Produzione & Servizi; Mi Riconosci) äußern tiefe Besorgnis über eine Änderung des “Milleproroghe-Dekrets” (D.L. Nr.. 183 vom 31. Dezember 2020), der von einer Gruppe von Abgeordneten der Lega-Salvini-Premier-Fraktion (Silvana Andreina Comaroli, Massimo Garavaglia, Giuseppe Ercole Bellachioma, Claudio Borghi, Vanessa Cattoi, Emanuele Cestari, Rebecca Frassini, Vannia Gava, Paolo Paternoster) unterzeichnet wurde.
Die Änderung betrifft präventive archäologische Eingriffe für Baustellen und sieht vor, dass “für die Durchführung von Verträgen, die unter das Gesetzesdekret Nr. 50 vom 18. April 2016 fallen und deren Arbeiten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung und bis zum 31. Dezember 2025 noch nicht begonnen wurden, die präventive Überprüfung von archäologischem Interesse gemäß Artikel 25 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 50 vom 18. April 2016 nur für Bereiche erforderlich ist, die bei städtischen Eingriffen einem besonderen Schutz unterliegen. Für Fälle, die nicht in den vorherigen Zeitraum fallen, ist eine von einem autorisierten Planer unterzeichnete Selbstbescheinigung ausreichend”. Der in der Änderung zitierte Artikel 25 des Gesetzesdekrets Nr. 50 aus dem Jahr 2016 leitet sich von Artikel 28 des Gesetzesdekrets Nr. 42 aus dem Jahr 2004 ab, in dem es in Absatz 4 heißt: “Bei öffentlichen Arbeiten in Gebieten von archäologischem Interesse kann der Bauleiter auch dann, wenn die in Artikel 12 Absatz 2 genannte Überprüfung oder die in Artikel 13 genannte Erklärung nicht erfolgt ist, die Durchführung vorbeugender archäologischer Untersuchungen auf den betreffenden Flächen auf Kosten des Bauherrn verlangen”.
In der Tat beschränkt der Änderungsantrag von Leghist die präventive Archäologie nur auf Gebiete, die im Rahmen von städtebaulichen Eingriffen einem besonderen Schutz unterliegen. Der Koordinierungstabelle zufolge besteht die Ratio der Novelle (die, wie es heißt, von “irrigen Standpunkten ausgeht, die in der präventiven Archäologie ein Hindernis für die zügige Durchführung öffentlicher Arbeiten sehen”) darin, die Arbeiten zu rationalisieren und die Baustellen zu beschleunigen, aber paradoxerweise könnte sie diese tatsächlich erheblich verlangsamen. Der Zweck der präventiven Archäologie besteht nämlich darin, vor Beginn der Arbeiten, in der Phase der Durchführbarkeitsplanung, einzugreifen und so die Möglichkeit zu bieten, die Projekte möglicherweise zu ändern, ohne dass sich die Kosten für den Bauherrn durch die Notwendigkeit, die Pläne während der Bauarbeiten zu überarbeiten, weiter erhöhen. Der Änderungsantrag von Leghist, so die Tabelle, würde im Gegenteil dazu führen, dass die Disziplin des Schutzes in die alte “Baustellenstilllegung” zurückfällt, was sich nachteilig auf die Geschwindigkeit der Arbeiten auswirkt und zu einem relativen Anstieg der Kosten für die Durchführung der Arbeiten führt (ohne präventive archäologische Eingriffe zur Überprüfung der Durchführbarkeit und zur Änderung der Projekte bestünde in der Tat die Gefahr, dass eine Baustelle blockiert wird, wenn die ersten archäologischen Notfälle auftreten).
Die Tabelle verweist auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit, die Kultur der präventiven Archäologie weiterzuentwickeln und zu verbreiten, die mit dem Ziel entstanden ist, das archäologische Erbe zu schützen, aber den Schutz mit den Zeiten und den Bedürfnissen der modernen Entwicklung in Einklang zu bringen: Es ist kein Zufall, dass der angelsächsische Begriff, der die präventive und Notfall-Archäologie definiert, entwicklungsorientierte Archäologie heißt. “Wir verteidigen diese Vision und wünschen uns, wenn überhaupt, Änderungen, um das Gesetz zu verbessern”, so die Akronyme.
“Abschließend”, so heißt es in der Erklärung, “möchten wir darauf hinweisen, dass diese Änderungen mit dem Ziel vorgeschlagen werden, den wirtschaftlichen Aufschwung des Landes zu unterstützen, ohne jemanden zurückzulassen. Nun, die präventiven archäologischen Maßnahmen sind voll und ganz Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten des Landes, die zunächst durch die Wirtschaftskrise, die 2008 begann, und heute durch die Krise, die durch den Covid-19-Notstand ausgelöst wurde, auf eine harte Probe gestellt wurden; diese Praktiken zu verweigern oder herabzustufen, hätte schädliche Folgen: Nicht nur für den Schutz und die Durchführbarkeit der Arbeiten selbst, sondern als direkte Folge würde sich die wirtschaftliche Situation des dichten Netzes spezialisierter Unternehmen und der Tausenden von Fachleuten des Sektors (Archäologen, Architekten, Ingenieure, Restauratoren und Arbeiter), die täglich in diesem Bereich tätig sind, nur verschlechtern. Aus dem Inhalt des Änderungsantrags wird deutlich, dass der Vorschlag weder die Funktion der präventiven Archäologie noch die negativen Auswirkungen ihrer Aussetzung nicht nur auf den Schutz des kulturellen Erbes, sondern auch auf die Auftraggeber und Auftragnehmer selbst berücksichtigt, die einen unkalkulierbaren Anstieg der Kosten und des Zeitaufwands für die Durchführung der Arbeiten erleben würden. Es sei daran erinnert, dass das Gesetz über die präventive Archäologie seinerzeit genau zu dem Zweck verabschiedet wurde, diese problematischen Aspekte zu beheben”.
Aus diesen Gründen appellieren die Gewerkschaften, aus denen sich der Tisch zusammensetzt, “an die Minister De Micheli und Franceschini und an die zuständigen parlamentarischen Kommissionen, damit sie in den entsprechenden Gremien die enormen Risiken dieser Änderung klarstellen, nicht nur für das kulturelle Erbe, sondern auch für die Ausführung der Arbeiten, die nur scheinbar eine Beschleunigung und eine Verringerung der Kosten mit sich bringen würden, mit einer Rückkehr zu einem bereits traurig bekannten Zustand der Arbeitsunterbrechung in der Ausführungsphase mit sehr schwerwiegenden Folgen in wirtschaftlicher Hinsicht und in Bezug auf die Ausführungs- und Lieferzeiten. Aus all diesen Gründen fordern wir die Ablehnung der fraglichen Änderung, durch die es nicht möglich ist, die von der Verfassung und dem Gesetz vorgesehenen Garantien zum Schutz des nationalen archäologischen Erbes umzusetzen”.
Auf dem Foto: Archäologe bei der Durchführung einer archäologischen Untersuchung in Spilamberto di Modena (2015)
Archäologen gegen die Änderung des Milleproroghe-Gesetzes zur Einschränkung der präventiven Archäologie |
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